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Der Kunde eröffnet eine Konto-/Depotbeziehung bei einer Bank seiner Wahl.

Der Kunde erteilt der Infidar ein Mandat (z.B. ein Vermögensverwaltungs- oder ein Beratungsmandat).

Gestützt auf die Drittvollmacht nimmt die Infidar im Rahmen des Mandatsvertrages die erforderlichen Handlungen gegenüber der Bank vor (z.B. Erteilen von Börsenaufträgen).