Der Kunde eröffnet eine Konto-/Depotbeziehung bei einer Bank seiner Wahl.
Der Kunde erteilt der Infidar ein Mandat (z.B. ein Vermögensverwaltungs- oder ein Beratungsmandat).
Gestützt auf die Drittvollmacht nimmt die Infidar im Rahmen des Mandatsvertrages die erforderlichen Handlungen gegenüber der Bank vor (z.B. Erteilen von Börsenaufträgen).








